RECHTLICHE GRUNDLAGEN UND BEZÜGE
Die Bewertung der Schülerleistungen am MGS orientiert sich an folgenden rechtlichen Vorgaben:
- Schulgesetz NRW ( §§ 48 – 52, § 70)
- Grundsätze zur Leistungsbewertung (§ 48)
- Zeugnisse, Bescheinigungen über die Schullaufbahn (§ 49)
- Versetzung, Förderangenote (§ 50)
- Schulische Abschlussprüfungen, Externenprüfung, Anerkennung (§ 51)
- Ausbildungs- und Prüfungsordnungen (§ 52)
- Fachkonferenzen (§ 70 )
- APO – SI
- Leistungsbewertung, Klassenarbeiten (§ 6 und VV zu § 6)
- Lern- und Förderempfehlungen (§ 7 und VV zu § 7)
- APO –GOSt
- Grundsätze der Leistungsbewertung (§ 13)
- Beurteilungsbereich „Klausuren“ und „Projekte“ (§ 14 und VV zu § 14)
- Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“ (§ 15)
- Notenstufen und Punkte (§ 16)
- Besondere Lernleistung (§ 17)
- Richtlinien und Lehrpläne der Unterrichtsfächer
( alle abrufbar auf der Seite des Schulministeriums. http://www.schulministerium.nrw.de)
LEISTUNGSBEWERTUNG AM MGS
Das MGS versteht sich – so wie in unserem Schulprogramm festgehalten – als Ort der Bildung
- an dem eine Ausgewogenheit zwischen Wissens- und Methodenvermittlung und Persönlichkeitsbildung angestrebt wird,
- an dem das Denken in komplexen Zusammenhängen und das Lernen im Sinnzusammenhang gepflegt wird,
- an dem Lehrkräfte eine sachgerechte, fördernde und transparente Notengebung anstreben.
Zeugnisse , Noten und Beurteilungen sind elementarer Bestandteil unseres Unterrichts. Sie sollen aufzeigen, inwieweit ein Schüler / eine Schülerin den vielfältigen Leistungsanforderungen und Bildungszielen gerecht geworden ist. Die Lehrkräfte bemühen sich, ihre Kriterien offen zu legen und sie für Schüler/innen und Eltern nachvollziehbar zu machen.
Leistungsbewertung ist eine wichtige Rückmeldung sowohl für den Schüler/in als auch für die Lehrkraft:
- Ausgehend von der Leistungsbeurteilung eines jeden Schülers / einer jeden Schülerin können über Gespräche und das Angebot von Fördermaßnahmen individuelle Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Es ist uns wichtig, unsere Schülerinnen und Schüler dabei zu unterstützen, dass sie sich selbst Ziele setzen und überlegen, wie sie – gemeinsam mit anderen – diese Ziele erreichen können.
- Vor allem durch die standardisierten Formen der Leistungsmessung wie Lernstanderhebungen in Deutsch, Mathematik und Englisch in Klasse 8, den zentralen Klausuren in Deutsch und Mathematik in Stufe 10 sowie dem Zentralabitur erhält die Schule über die vergleichende Auseinandersetzung wichtige Impulse für die Qualitätsentwicklung von Unterricht.
GRUNDLAGEN DER LEISTUNGSBEWERTUNG
Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von den Schülern / Schülerinnen im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ und im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erbrachten Leistungen. Schulinterne Festlegungen zu verbindlichen Instrumenten der mündlichen und schriftlichen Leistungsbewertung sind in den jeweiligen Hauscurricula notiert.
Beide Beurteilungsbereiche sowie die Ergebnisse der zentralen Klausuren werden bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt (vgl Schulgesetz NRW § 48). Dies bedeutet nicht, dass aus beiden Noten das arithmetische Mittel zu bilden ist, sondern erfordert vielmehr eine Entscheidung der Fachlehrkraft im Rahmen ihrer pädagogischen Verantwortung.
Zu den „sonstigen Leistungen im Unterricht“ gehören einerseits mündliche Beiträge , wie zum Beispiel
- Beiträge zum Unterrichtsgeschehen (auch Mitarbeit in kooperativen Lernarrangements),
- praktische Leistungen (z.B. Durchführung eines Versuches)
- Präsentationen (auch von Gruppenergebnissen),
- mündliche Wiedergabe von Hörtexten (Hörverstehen).
Andererseits zählen hierzu auch unabhängig von Klassenarbeiten und Klausuren erbrachte schriftliche Leistungen, wie zum Beispiel
- kurze schriftliche Übungen („Tests“), deren Ergebnis nicht den gleichen Stellenwert wie das einer Klassenarbeit haben darf,
- Protokolle
- Führen einer Mappe / eines Heftes
- Referate.
Sowohl für die Beurteilung der „sonstigen Leistungen“ als auch der schriftlichen Leistungen gelten Qualität und Kontinuität als wichtige übergeordnete Kriterien (vgl.‚ Punkt 4). Insbesondere der Bereich der „sonstigen Leistungen“ ist geeignet, Schülerinnen und Schüler dazu anzuregen, selber Entwicklungsziele zu setzen und zu überlegen, wie diese zu erreichen sind.
Hausaufgaben werden gemäß des Hausaufgabenerlasses (vgl. BASS 12 – 31 Nr.1) in der Sek I in der Regel nicht mit einer Note bewertet, sind allerdings als erbrachte Leistungen entsprechend zu würdigen.
KRITERIEN DER LEISTUNGSBEWERTUNG
Wie oben erwähnt, gelten Qualität und Kontinuität als wichtige übergeordnete Kriterien der Leistungsbewertung. Allgemein werden für alle Fächer die sachliche Richtigkeit, der Grad der Komplexität bzw. der Grad der Abstraktion, die Differenziertheit der Reflexion, die Sicherheit in der Beherrschung der Fachmethoden, die Selbstständigkeit im Arbeitsprozess, der Grad der Präzision, die angemessene Verwendung der Fachsprache sowie die Darstellungskompetenz allgemein als Beurteilungskriterien angewandt. Aussagen zu fachspezifischen Leistungsbewertungskriterien finden sich in den Hauscurricula der jeweiligen Fächer. Orientiert an den Vorgaben für die Sek II lassen sich verschiedene Anforderungs-niveaus ausmachen, die v.a in der Sek I entsprechend dem Alter und der Zusammensetzung der Lerngruppe bei der Leistungsbewertung berücksichtigt werden. Die Anforderungsniveaus umfassen folgende Stufen:
- Anforderungsniveau I: Wiedergabe von Kenntnissen, Reproduktion.
- Anforderungsniveau II: Anwendung von Kenntnissen / Transfer, z.B. selbstständiges Übertragen des gelernten auf vergleichbare neue Situationen durch veränderte Fragestellungen oder Sachzusammenhänge
- Anforderungsniveau III: Problemlösen und Werten, z.B. Auffassungen durch erworbene Kenntnisse oder Einsichten stützen oder hinterfragen, begründetet Stellungnahmen abgeben.
Bei der Aufgabenentwicklung von Klassenarbeiten und Klausuren werden die verschiedenen Anforderungsniveaus beachtet. Im Blick auf die Zuordnung von Bewertungspunkten zu Anforderungsniveaus müssen die Bedingungen der Lerngruppe (Alter, Unterrichtssituation, Zusammensetzung der Lerngruppe, Lernsituation) berücksichtigt werden.
Für das Zentralabitur ist ein Berechnungssystem für die Beurteilung der Klausuren vorgegeben. Es wäre pädagogisch unverantwortlich, dieses Berechnungssystem einfach auf alle schriftlichen Leistungsüberprüfungen zu übertragen, weil man so den oben angeführten Besonderheiten nicht angemessen Rechnung tragen könnte. Gleichwohl stellt dieses Berechnungssystem eine grobe Orientierung (eher für die Sek II als für die Sek I) dar und soll deshalb hier veröffentlicht werden.
Erreichte Punktzahl in Prozent | Notenstufe |
100 – 85 % | Sehr gut |
84 – 70 % | Gut |
69 – 55 % | Befriedigend |
54 – 40 % | Ausreichend |
39 – 20 % | Mangelhaft |
19 – 0 % | Ungenügend |
GRUNDSÄTZE DER LEISTUNGSRÜCKMELDUNG
Die Leistungsrückmeldungen zu Klausuren erfolgen in der Sekundarstufe II in der Regel in Verbindung mit Erwartungshorizonten, sonst mit einem Gutachten.
Die Leistungsrückmeldung über die sonstige Mitarbeit sowie die Abschlussnote erfolgt in mündlicher Form in der Sekundarstufe II zu durch APO-GOSt festgelegten Zeitpunkten sowie auf Nachfrage und in der Sekundarstufe I etwa in der Mitte eines jeden Schulhalbjahres sowie auf Nachfrage.
Im Rahmen seiner Schulentwicklung hat das MGS gemeinsam mit Eltern und Schülern im Schuljahr 2015 / 2016 für alle Fächer spezifische Leistungsbewertungskonzepte für die Sonstige Mitarbeit entwickelt und implementiert, die ab dato fortlaufend eingesetzt werden
In der Sekundarstufe I erhält die Schülerin oder der Schüler neben dem Halbjahreszeugnis eine individuelle Förderempfehlung, wenn die Versetzung, der angestrebte Abschluss oder der Verbleib in der Schulform gefährdet ist. Im Falle der Nichtversetzung geschieht dies auch zum Ende des Schuljahres. Neben der individuellen Lern- und Förderempfehlung erstellt die Schule in o.a. Fällen für Schüler und Schülerinnen der Sek I zusätzlich einen individuellen Förderplan und lädt Eltern und Schüler zu einem Beratungsgespräch ein.
KRITERIENRASTER SONSTIGE MITARBEIT
Hier finden Sie die Dokumente zur Beurteilung der Sonstigen Mitarbeit: